Zwangsräumung im Aargau, Zürich und Solothurn

Zwangsräumung fachgerecht, dokumentiert, termingerecht.

Wir führen Mieterausweisungen und Zwangsräumungen für Verwaltungen, Gerichtsvollzieher und Erbengemeinschaften durch. Rechtskonform, fotografisch protokolliert, diskret im Mehrfamilienhaus.

Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

Verwaltungen und Auftraggeber über die Zusammenarbeit.

5.0/ 21 Google-Bewertungen
  • Marc Zoller hat mir bei einer grösseren privaten Hausräumung geholfen. Von der Planung über die Vorbereitung, die Räumung und die fachgerechte Entsorgung und Endreiniung hat alles erstklassig funktioniert. Marc ist ein äusserst zuverlässiger Macher der versteht was seine Kunden brauchen. Sehr zu empfehlen und gerne wieder.

    Patrick FreyGoogle · vor 1 MonatHausräumung + Endreinigung
  • Local Guide

    Empathisch, speditiv, sorgfältig — immer darauf bedacht, für alle Beteiligten die optimalste Lösung zu finden. Dank Zoller Dienstleistungen konnte ein Umzug und das Räumen eines ganzen 5 Zimmer Haushaltes in einem Bruchteil dessen erledigt werden, was andere Mitbewerber offeriert haben.

    Chanti Fischer-HerweijerGoogle · vor 1 JahrUmzug + Räumung 5-Zimmer
  • Local Guide

    Hat mit praktisch keinem Vorlauf sehr speditiv entrümpelt und entsorgt, zu sehr fairem Preis. Jederzeit wieder

    Peter KoppGoogle · vor 3 JahrenEntrümpelung kurzfristig
  • Zoller Entsorgung hat mir promt Antwort geben und mir geholfen. Sehr sympathisch.

    Fabian BochslerGoogle · vor 4 JahrenBeratung / Antwort
  • Top Service und sehr freundlich. Haben sehr sorgfältig gearbeitet mit Extras (z.B. neuen Filz an den Stuhlbeinen) ohne Aufpreis. Kann ich nur weiter empfehlen.

    Ursula WithGoogle · vor 4 JahrenUmzugshilfe
  • Local Guide

    Herr Zoller und sein Team sind eingespielt und effizient! Er ist zuverlässig und sehr höflich im Umgang. Die Räumung wurde schnell aber auch vorsichtig erledigt.

    Sandro SimmenGoogle · vor 8 MonatenRäumung
  • Sehr zuverlässig und eine hervorragende Arbeit! Immer pünktlich und einen Fairen Preis. Ich kann die Firma Zoller Dienstleistungen wärmstens Weiterempfehlen!

    Stefan LüthiGoogle · vor 3 JahrenMöbelmontage

Rechtliche Grundlage

Was ist eine Zwangsräumung?

Eine Zwangsräumung — auch Mieterausweisung oder Liegenschaftsräumung gegen Willen des Mieters — ist die behördlich oder vertraglich angeordnete Räumung einer Wohnung oder eines Geschäftsraums, wenn der Mieter trotz Ablauf des Mietverhältnisses nicht freiwillig auszieht.

Die rechtliche Grundlage in der Schweiz bilden mehrere Gesetze:

  • ZPO Art. 257 — summarisches Verfahren bei klarem Sachverhalt (rasche Räumungsentscheide durch das Gericht)
  • OR Art. 257d — ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug
  • OR Art. 268 — Retentionsrecht und Vorgehen bei zurückgelassenen Gegenständen (30-tägige Aufbewahrungspflicht)
  • SchKG (Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz) — wenn Räumung im Rahmen einer Betreibung erfolgt

Typische Anlässe für Zwangsräumung:

  • Mietverhältnis ist beendet, Mieter zieht nicht aus
  • Ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückständen
  • Gerichtsbeschluss zur Ausweisung
  • Erbengemeinschaft muss die Liegenschaft an Verwaltung oder Käufer übergeben

Wir führen ausschliesslich Räumungen auf Basis eines rechtsgültigen Titels durch — keine eigenmächtigen Aktionen, keine Selbsthilfe-Räumungen, kein Vorgehen ohne dokumentierte Grundlage.

Für wen wir arbeiten

Fünf typische Auftraggeber.

Zwangsräumungen sind ein B2B-Auftrag mit klar definierten Beteiligten. Wir kennen die Anforderungen der einzelnen Stakeholder-Gruppen.

  • Liegenschaftsverwaltungen

    Routine-Räumungen nach Gerichtsbeschluss oder Mietvertragsende. Vollständige Dokumentation für den Vermieter, fotografisches Protokoll vor und nach der Räumung, Schlussreinigung auf Wunsch.

  • Gerichtsvollzieher und Betreibungsämter

    Ausführung amtlicher Räumungsverfügungen. Wir arbeiten auf Basis des Räumungstitels, koordinieren Termin und Vorgehen, dokumentieren rechtskonform. Erfahrung mit Aargauer Verwaltungsabläufen.

  • Erbengemeinschaften

    Auflösung einer Liegenschaft nach Erbgang. Neutrale Durchführung ohne Familien-Drama. Optional koordiniert mit Notar oder Erbschaftsanwalt. Auf Wunsch direkter Übergang zu Verkauf via Caranci Immobilien.

  • Treuhänder und Anwälte

    Mandant-Räumungen mit voller Dokumentation. Diskrete Durchführung, Übergabe-Protokoll mit Fotos, datenschutzkonforme Akten-Entsorgung bei Geschäftsräumungen.

  • Private Vermieter

    Direkter Auftrag mit rechtlichem Rahmen. Wir verlangen einen rechtsgültigen Titel (Gerichtsentscheid oder rechtskräftige Kündigung mit Räumungsfrist) und führen die Räumung gemäss Schweizer Mietrecht durch.

Unser Vorgehen

Sieben Schritte — formell, dokumentiert, termingerecht.

Standardisierte Abläufe nach Schweizer Recht. Jeder Schritt wird dokumentiert — Sie erhalten am Ende ein rechtssicheres Protokoll für Ihre Akten.

  1. Schritt 1

    Erstkontakt und Auftragsklärung

    Telefonisch oder per E-Mail. Wir prüfen den rechtsgültigen Titel, klären Termin und Umfang. Schriftliche Auftragsbestätigung mit Festpreis-Offerte innert 24 Stunden.

  2. Schritt 2

    Begehung mit Auftraggeber

    Gemeinsame Begehung mit Verwaltung oder Gerichtsvollzieher. Klärung Sondervereinbarungen, Zugang, Schlüsselübergabe.

  3. Schritt 3

    Bestandsaufnahme — fotografische Protokollierung

    Jeden Raum vor Beginn dokumentieren. Fotos jedes Bereichs, Zustandsbeschreibung, Inventarliste der vorgefundenen Gegenstände.

  4. Schritt 4

    Räumung gemäss Vorgaben

    Alle Gegenstände werden kategorisiert: Müll (Entsorgung), verwertbar (Recycling oder Karitative), aufbewahrungspflichtig (Einlagerung gemäss OR Art. 268).

  5. Schritt 5

    Eingelagerte Gegenstände

    Schweizer Recht (OR Art. 268) regelt die 30-tägige Aufbewahrungspflicht. Wir koordinieren die Einlagerung in zertifiziertem Lager — dokumentiert, versichert.

  6. Schritt 6

    Übergabe-Protokoll

    Schriftliches Protokoll mit Vor- und Nach-Fotos, Inventarliste, eingelagerten Gegenständen. Unterzeichnet von beiden Parteien — rechtssicher.

  7. Schritt 7

    Schlussreinigung (optional)

    Auf Wunsch über die Partnerschaft mit Allen Reinigung — Endreinigung für Wiedervermietung oder Verkauf. Eine Offerte, eine Rechnung.

Rechtskonformes Vorgehen

Wir handeln ausschliesslich auf Basis eines rechtsgültigen Titels — Gerichtsentscheid, Mietverwaltungs-Auftrag mit rechtskräftiger Kündigung oder notarieller Vollmacht. Eigenmächtige Räumungen ohne Titel führen wir nicht durch, auch nicht auf Anfrage des Vermieters.

Unser Vorgehen orientiert sich an den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen:

  • Schweizer Mietrecht (OR Art. 257 ff, insbesondere 257d Zahlungsverzug, 261 Eigentümerwechsel, 268 Retentionsrecht)
  • ZPO Art. 257 — summarisches Verfahren bei klarem Sachverhalt
  • SchKG Art. 178 ff — bei Räumungen im Betreibungsverfahren
  • Datenschutzgesetz (DSG) — für Umgang mit Akten und persönlichen Dokumenten

Die Rechte des Mieters werden respektiert — wir kommunizieren klar, dokumentieren ehrlich und vermeiden alles, was später rechtlich angefochten werden könnte. Das schützt auch unsere Auftraggeber.

Dokumentation und Nachweis

B2B-Aufträge verlangen rechtssichere Dokumentation. Wir liefern das Standard-Paket bei jeder Räumung:

  • Fotografische Protokollierung — jeden Raum vor und nach der Räumung
  • Schriftliches Bestandsverzeichnis — alle vorgefundenen Gegenstände mit Kategorisierung (Müll / verwertbar / aufbewahrungspflichtig)
  • Übergabe-Protokoll — unterzeichnet von beiden Parteien (uns und Auftraggeber)
  • Einlagerungs-Bestätigung bei aufbewahrungspflichtigen Gegenständen (Lagerort, Frist, Inventarliste)

Alle Dokumente werden datenschutzkonform archiviert (5 Jahre Aufbewahrungsfrist) und auf Anfrage als digitale Kopien per gesichertem Datentransfer geliefert.

Diskret im Mehrfamilienhaus

Eine Zwangsräumung berührt nicht nur den betroffenen Mieter, sondern auch das Hausklima. Wir halten den Effekt auf Nachbarn minimal:

  • Räumung tagsüber, leise — keine Lautstärke-Eskalation, kein Türenschlagen, kein unnötiger Aufwand
  • Minimaler Effekt auf Nachbarn — wir kommen und gehen unauffällig
  • Schweigepflicht über das Mietverhältnis und involvierte Personen — auch gegenüber anderen Bewohnern im Haus

Komplettpaket

Auch nach der Räumung — alles aus einer Hand.

Nach der Zwangsräumung übernehmen wir auf Wunsch das ganze Folge-Paket — koordiniert mit unseren Partnern, aber mit einem einzigen Ansprechpartner für Sie als Auftraggeber:

  • Schlussreinigung über Allen Reinigung — Wiedervermietungs-Zustand inkl. Abnahmegarantie
  • Renovation für Wiedervermietung über Probst Bau — kleine bis mittlere Umbauten, Aufwertung
  • Verkauf der Liegenschaft über Caranci Immobilien — wenn die Erbengemeinschaft veräussern möchte

Eine Offerte, eine Rechnung, ein Ansprechpartner — wir koordinieren mit den Partnerfirmen.

Service-Gebiet

Aargau, Raum Zürich und Region Solothurn

Marc Zoller hat seinen Sitz in Othmarsingen — zentral im Aargau, nur 20 Minuten von Zürich und nahe der Region Solothurn. Wir arbeiten regelmässig in folgenden Gemeinden:

Kanton Aargau

  • Othmarsingen
  • Mellingen
  • Lenzburg
  • Aarau
  • Baden
  • Brugg
  • Wettingen
  • Wohlen
  • Aarburg

Raum Zürich

  • Zürich
  • Dietikon
  • Schlieren

Region Solothurn

  • Trimbach
  • Olten
  • Hägendorf

Weitere Gemeinden auf Anfrage — sprechen Sie uns einfach an.

Häufige Fragen — B2B

Was Auftraggeber typischerweise klären.

Wenn Sie hier keine Antwort finden, rufen Sie uns einfach an. Wir nehmen uns Zeit — auch wenn es noch keinen Auftrag gibt.

  • Welche Unterlagen brauchen Sie für eine Zwangsräumung?

    Wir benötigen einen rechtsgültigen Titel — Gerichtsentscheid, Mietverwaltungs-Auftrag oder notarielle Vollmacht. Zusätzlich Adresse der Liegenschaft, Wunschtermin und allfällige Sondervereinbarungen (Einlagerung, Schlussreinigung, etc.). Eine schriftliche Auftragsbestätigung sichert beide Seiten ab.

  • Wie schnell können Sie eine Räumung durchführen?

    Standard-Reaktionszeit: 5 bis 10 Werktage nach Auftragsbestätigung. Dringende Fälle (Sicherheitsrelevanz, Behörden-Auflagen) nach Absprache schneller. Auf Anfrage erstellen wir eine verbindliche Terminbestätigung innert 24 Stunden.

  • Was passiert mit den Habseligkeiten des Mieters?

    Schweizer Recht (OR Art. 268) regelt das Vorgehen: Gegenstände werden in drei Kategorien sortiert — Müll, verwertbar und aufbewahrungspflichtig. Aufbewahrungspflichtige Gegenstände werden gemäss gesetzlicher Frist von 30 Tagen eingelagert. Wir koordinieren die Einlagerung mit dem Auftraggeber.

  • Wer haftet bei Schäden während der Räumung?

    Wir arbeiten gemäss Sorgfaltspflicht und dokumentieren den Zustand vor und nach der Räumung fotografisch. Unvermeidliche Schäden im Rahmen normaler Räumungsarbeit sind durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt. Auf Wunsch legen wir die Versicherungsbestätigung vor.

  • Was kostet eine Zwangsräumung?

    Das hängt vom Umfang ab — Wohnungsgrösse, Menge des Räumguts, Entsorgungs- und Lagerkosten, Dokumentationsaufwand. Nach der Vor-Ort-Besichtigung legen wir das Modell schriftlich fest: verbindlicher Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand mit Kostendach, ohne versteckte Positionen. Konkrete Zahlen besprechen wir direkt am Telefon mit Marc.

  • Wie funktioniert die Rechnungsstellung bei Behörden?

    Übliche Rechnungsstellung mit Auftragsnummer und Kostenschlüssel des Auftraggebers. Zahlungsfrist 30 Tage netto für öffentliche Auftraggeber und Verwaltungen, 10 Tage netto für Privatpersonen. Schweizer QR-Rechnung — keine Vorauskasse erforderlich.

  • Können Sie diskret arbeiten, ohne dass Nachbarn etwas merken?

    Ja. Wir arbeiten tagsüber, leise, ohne unnötigen Aufwand. Schweigepflicht über das Mietverhältnis und die involvierten Personen ist selbstverständlich — auch gegenüber anderen Bewohnern im Haus.

Zwangsräumung im Aargau oder Zürich?

Rufen Sie an oder fordern Sie eine schriftliche Offerte an. Wir reagieren innert 24 Stunden mit einer verbindlichen Kostenschätzung — Festpreis nach Begehung.